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Achtung: Verwechslungsgefahr!
Bekanntlich ist ja nichts schlimmer als eine Männergrippe .... vor allem, wenn sie länger andauert ....
Bei Krankheit, bzw. Arbeitsunfähigkeit, zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern 6 Wochen (42 Tage) den Lohn weiter, danach übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse in Form von Krankengeld. Und mit dieser sogenannten Lohnersatzleistung beginnt schon der erste Einschnitt: die Krankenkasse zahlt 70% des Bruttolohns, maximal 90% vom Nettolohn. Die Sozialversicherung wird noch abgezogen. Das Krankengeld wird für maximal 72 Wochen gezahlt, zusammen mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist nach 78 Wochen - oder 18 Monaten - Schluss.
Wenn Sie selbständig sind, ist in der Regel die Lücke größer - nicht etwa weil mehr Verdienst oder Gewinn anzunehmen wäre, sondern weil Selbständige Ihre Sozialversicherungen und Krankenversicherungen komplett selbst tragen müssen. Auch hier ist eine korrekte Ermittlung der Lücke von sehr großer Wichtigkeit.
Um diese erste Lücke zu schließen bieten sich Krankentagegelder an. Gemeinsam ermitteln wir, wie groß die Lücke für Sie ist - also die monatliche Differenz zu Ihrem bisherigen Nettolohn oder Gewinn. Dieser Wert wird dann auf einen Tagessatz herunter gerechnet, ein Monat wird kaufmännisch mit 30 Tagen gerechnet. Angenommen, Ihre monatliche Lücke beträgt 600 Euro, geteilt durch 30 Tage ergibt sich einen Tagessatz von 20 Euro.