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... komme, was wolle...
Beim Gedanken an Vorsorge fällt bei vielen Menschen zuerst der Begriff der Altersvorsorge. Kein Wunder: wurde doch in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch gesetzliche Änderungen und das stete alarmieren für den nicht ausreichenden gesetzlichen Rentenbezug sehr viel Werbung betrieben. Allerdings vergessen viele, dass das Thema Altersvorsorge eine Vorbereitung auf des Ende des Arbeitslebens darstellt. Klar, ich möchte im Ruhestand nicht jeden Cent umdrehen sondern mein Leben genießen. Es sollte aber jedem bewusst sein, dass die Beiträge zur Altersvorsorge überhaupt bezahlt werden können. Die Absicherung des Einkommens wird oft unterschätzt. Klassisch wird hier die "BU" genannt - also die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Alternativ können auch Grundfähigkeiten abgesichert werden wie z.B. sehen, hören oder gar orientieren. Um das alles abzurunden, darf eine Unfallversicherung nicht fehlen.
Im Laufe eines Lebens hat nahezu jeder mit Pflegefällen in der eigenen Familie zu tun. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung schafft hier eine Grundlage. Wenige Menschen sind sich bewusst, dass diese aber nur einen Teil der Kosten abdeckt. Der Eigenanteil ist darin nicht enthalten und stellt gerade bei einer stationären Unterbringung den größeren Kostenanteil dar.
Mit Pflegetagegeld - ergänzend auch mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr kann hier eine Lücke geschlossen werden. Alternativ zum Pflegetagegeld gibt es auch die Möglichkeit einer Pflegerente.
Und schließlich darf auch die Absicherung der Familie nicht fehlen. Ob als Risiko-Lebensversicherung im Rahmen einer Baufinanzierung oder zur Vorsorge bis die Kinder mit der Ausbildung fertig sind. Für die Vermögensübertragung im Todesfall und zur Begleichung der Kosten einer Bestattung.
Auch das vorhandene Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, z.B. in Form einer Schenkung, sollte bedacht werden. Sie klären zu Lebzeiten, wer welchen Nachlass bekommt und mit welchen Werten rechnen kann. Das verhindert Streit und schafft Klarheit für den Lebensabend. Es sind jedoch gesetzliche Regelungen und Vorgaben zu beachten, auch in Bezug auf eine optimale Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.