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... man gönnt sich ja sonst nichts ...
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden in der Vergangenheit immer wieder eingeschränkt. Daneben, dass die Beiträge immer wieder angehoben werden mussten, kamen noch Zusatzbeiträge hinzu. Somit wurde die Beitragsbelastung immer höher, auch für Arbeitgeber. Für Mehrleistungen stehen Krankenzusatzversicherungen zur Verfügung, die Leistungseinschränkungen oder Ausschlüsse abmildern oder zumindest deren Kosten teilweise erheblich reduzieren. Die Inhalte der Versicherungen unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet:
Ambulante Behandlungen:
hier werden Kosten für z.B. Heilpraktiker oder auch Alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie erstattet. Auch Sehhilfen und Hörgeräte können hier abgedeckt werden und nicht zu vergessen sehr oft verschiedenste Vorsorgeuntersuchungen.
Stationäre Behandlungen:
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, oft freie Wahl des Krankenhauses auch in Privatkliniken, und weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Aufnahme einer Begleitperson.
Zahnbehandlungen:
Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate und Inlays, neben Professioneller Zahnreinigung auch weitere Leistungen wie Angst- und Schmerzbehandlung. Die Tarife leisten oft bis zu 100% (nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse), bieten aber auch günstigere Tarife mit entsprechend weniger Erstattung an (z.B. 50% oder 75%).
Es gibt auch weitere Möglichkeiten der Absicherung , werden aber an anderer Stelle dieser Website betrachtet, wie zum Beispiel das Krankentagegeld (Bereich Einkommenssicherung) oder auch eine Pflegezusatzversicherung (Bereich Pflege).