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... oder auch: darf es etwas mehr sein?
Der Beitrag für eine Private Krankenversicherung ist immer von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und natürlich von den gewählten Leistungen abhängig. Es gibt keine Abhängigkeit vom Einkommen. Erarbeite ich mehr Einkommen, ändert sich der Beitrag dadurch nicht.
Schon in etwas jüngeren Jahren hatte ich mich über die steigenden Kosten und das sinkende Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung gewundert. Zwar verstand ich das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Versicherung, allerdings konnten bessere Medikamente, Materialien oder Behandlungen gar nicht, oder nur mit zusätzlichem finanziellen Aufwand erhalten werden. Aber ein Wechsel in die Private Kranken-Vollversicherung war für mich damals nicht möglich. Warum ist das eigentlich so, und wer kann denn überhaupt wechseln?
Arbeitnehmer:
Wird die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) - oder auch Versicherungspflichtgrenze - in einem Kalenderjahr voraussichtlich überschritten und auch dauerhaft darüber liegen, ist für Arbeitnehmer ein Wechsel in die Private Krankenversicherung auf Antrag möglich. In 2026 beträgt die Versicherungspflichtgrenze, bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, 77.400 Euro. Für 2027 soll diese Grenze auf Grund der regulären Lohnentwicklung, als auch einer außerordentlichen Erhöhung durch den Gesetzgeber, auf rund 85.000 Euro erhöht werden. Interessant hierbei ist, dass der Arbeitgeber auch weiterhin seinen Anteil am Gesamtbeitrag leistet. In 2026 sind das 50% - bis zu einem Maximal-Betrag von 508 Euro.
Selbständige und Freiberufler:
Dieser Personenkreis kann grundsätzlich frei wählen zwischen einer freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, oder einer Privaten Krankenversicherung. Auf jeden Fall sollte an eine Krankentagegeld-Versicherung gedacht werden, schließlich gibt es keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Auch ist der Beitrag zu 100% selbst zu tragen, mangels Arbeitgeber.
Beamte und Beamtenanwärter:
Im Krankheitsfall erhalten Beamte von der Dienstbehörde oder dem Dienstherrn eine individuelle Beihilfe. Diese Beihilfe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, deckt aber in allen Fällen die Krankheitskosten nicht zu 100% ab. Hierfür stehen separate Tarife zur Verfügung, die die Kosten bis zu 100% abdecken.
Wichtig:
Es gibt einige Punkte zu beachten, die Abweichungen zur gesetzlichen Versicherung darstellen und dazu führen, dass eine Private Krankenvollversicherung nicht automatisch die beste Wahl ist. Familienversicherung zum Beispiel sei hier als Stichwort aufgeführt. Die Private Krankenvollversicherung ist - wie nahezu jedes Versicherungsprodukt - eine sehr individuelle Angelegenheit. Eine umfassende Beratung ist hier notwendig.