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... und einfachste Tätigkeiten sind nicht mehr möglich
Gerade für Personen, die handwerklichen Tätigkeiten nachgehen oder einfach körperlich tätig sind, ist eine Körperschutz-Police durchaus interessant. Nicht nur, dass es hier vorteilhaftere Berufsgruppen-Einstufung gibt, sondern es werden die so genannten Grundfähigkeiten abgesichert. Also alltägliche und selbstverständliche Dinge wie Heben oder Tragen, Gebrauch von Armen oder Händen, das Knien, Bücken oder auch Stehen. Selbst Riechen, Schmecken, der Verlust des Gleichgewichtssinnes oder auch das Hören führen hier zum Leistungsfall.
Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird dann die vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Darüber hinaus sind auch zusätzliche Einmalzahlungen bei schweren Krankheiten wie z.B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall möglich.
Wie bei der Berufsunfähigkeit gilt auch hier eine ununterbrochene voraussichtliche Beeinträchtigung der vorgenannten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten von mindestens 6 Monaten.
Im Leistungsfall greift die Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Bezug der vereinbarten monatlichen Rente. Durch weitere Wahlleistungen können dann auch z.B. Pflegezusatzrenten vereinbart oder schwere Depressionen abgesichert werden.